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Aug

Was ist eine AkA ?

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Wenn eine “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” vorliegt darf nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bundeswehr auch mit Waffen im Inneren eingesetzt werden. 2006 hatten die Karlsruher Richter noch entschieden, dass der Einsatz von spezifisch militärische Waffen im Inland gegen das Grundgesetz verstößt; mit der neuen Entscheidung  wird er nun für den Fall einer  “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” legalisiert. Liegt eine AkA vor dürfen Kampfjets, Bomben und Panzer nunmehr auch gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werde – und die Entscheidung darüber obliegt allein der Bundesregierung: “Der Einsatz der Streitkräfte nach Artikel 35 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes ist, auch in Eilfällen, allein aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung als Kollegialorgan zulässig.”

Auch wenn das BVG in seiner Entscheidung ausgeschlossen hat, dass Gefahren “die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen” mit militärischen Waffen bekämpft werden dürfen, von diesem Auschluss abgesehen aber wird die “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” nicht weiter geklärt, was nichts anderes heißt als dass die Defintionsmacht allein dem Führer der  “Bundesregierung als Kollegialorgan” zukommt. Seit gestern versuche ich, mir  eine solche AkA vorzustellen, denn um Panzer gegen Hochwasser oder Kampfjets gegen Erdbeben – also Gefahrenabwehr bei Naturkatatsrophen -  kann es dabei ja nicht gehen.  Da “demonstrierende Menschenmengen” ausdrücklich nicht als AkA gelten sind hier militärische Kampfeinsätze gegen Demonstrationen ebenfalls verboten, auch entführte Flugzeuge dürfen nicht ohne weiteres abgeschossen werden. Was aber dann ist einen AkA, die den Einsatz der Bundesewehr gegen die eigene Bevölkerung rechtfertigt ? Um sachdienliche Hinweise wird gebeten…

Kommentare

21 Kommentare zu “Was ist eine AkA ?”

  1. Michael am 18.08.2012 um 22:06 Uhr 

    Hätte der Einsatz gegen Menschen ausgeschlossen werden sollen, wäre doch die Formulierung “kein Einsatz gegen Menschen in Nicht-Kriegszeiten” angebracht gewesen, oder? So ist lediglich der Einsatz gegen “demonstrierende” Menschenmengen ausgeschlossen. Nun frage ich mich: Ist ein unangemeldeter Menschenauflauf noch eine “demonstrierende Menschenmenge” oder…?

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  2. kato74 am 19.08.2012 um 03:46 Uhr 

    Demonstrierende Menschenmenge impliziert doch, dass es eine Demonstration ist. Dies ist es nur, wenn es eine Demonstration ist, was es ja nur ist, wenn vom Staat genehm…igt.
    Mit anderen Worten: Eine spontane Ansammlung von Menschen ist keine Demonstration sondern kann von Fall zu Fall neu definiert werden von Staatsorganen. Beispiel: Eine Fratzenbuch-Party wäre keine Demonstration und fällt somit nicht unter die Ausnahme. Wenn daraus eine spontane politische Kundgebung wird will ich nicht mehr in der Nähe sein.

    Aber hauptsache man kann über diese russischen Fotzen berichten (sorry, aber wie soll ich “Pussy” sonst übersetzen?) während mal eben das Grundgesetz de facto ad absurdum geführt wird.

    Es ist ein hässlicher Planet; es ist ein Faschisten-Planet.

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  3. Tyler Durden Volland am 19.08.2012 um 05:30 Uhr 

    Werter Bröckers, was soll da die Frage ???
    Ist doch ganz einfach, sollte eigentlich jeder wissen:

    Die Macht besitzt, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.

    “…was nichts anderes heißt als dass die Defintionsmacht allein dem Führer der “Bundesregierung als Kollegialorgan” zukommt.”

    Wer hat diese Regierung gewählt?
    Warum also sollten die nun nicht auch damit leben?

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  4. OBI am 19.08.2012 um 09:58 Uhr 

    Na ja, wenn sich in der “demonstrierenden Menschenmenge” dann “Terroristen” befinden bzw. diese Menge zur Tarnung nutzen ist das schon etwas ganz anderes, nämlich eine AkA bei der man Panzer anrollen und schießen lassen darf.
    Die Erkenntnisse über diese “Terroristen” und wo sie sich verstecken stammen von unseren hervorragenden Spezialexperten beim BKA und BND, die sie in den Kanzlerbunker durchgeben wo aufgrund dieser Erkenntnisse dann entschieden wird. Großartige Aussichten !!!

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  5. zumsel am 19.08.2012 um 10:23 Uhr 

    broeckers .. sei stolz drauf dass sie keine anderen mittel mehr finden ! (augenzwinkern)

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  6. Stefan am 20.08.2012 um 10:36 Uhr 

    Tja, der böse, böse Unrechtsstaat DDR, von dem Knopp & Konsorten dauernd erzählen, hat nicht mal in der Phase seines endgültigen Zusammenbruchs das Militär eingesetzt. Aber die ach so großartige superdemokratische Bundesrepublik sorgt schon mal vor für den Fall der Fälle – dazu passt, dass man jetzt eine Freiwilligenarmee hat, die nicht lange zaudern wird…

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  7. Berndchen am 20.08.2012 um 11:49 Uhr 

    Aber wer wird denn Angst haben; die wollen doch nur spielen!!
    Erst im Falle eines Pussy Riot (oder Cock’n'Pussy Riot) kommen die doch zum Einsatz!
    Also einfach nich hingehn zur Riot nächsten Freitag
    und gut is.

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  8. gast am 20.08.2012 um 16:22 Uhr 

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  9. gast am 20.08.2012 um 16:28 Uhr 

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  10. Rheinbogen am 20.08.2012 um 17:44 Uhr 

    Zitat Gast: “2) katastrophischen Ausmaßes

    das ist etwas besonders schlimmes.”

    Ach – na dann ist ja alles klar….

    Ich hätte auch gleich ein Beispiel: Ein Kommentar von “Gast” wäre also eine AkA. Kommt (zum Glück) nur ausnahmsweise vor und ist etwas besonders Dumm…äh Schlimmes. Leute, wir haben das Rätsel gelöst :)
    Allerdings müssen wir jetzt hier im Blog mit einem Bundeswehreinsatz rechnen….

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  11. Michael am 20.08.2012 um 19:00 Uhr 

    In der Tat, gast hat recht: die wachsende Bereitschaft der deutschen Bürger, Polen und Frankreich mit Raenmähern, Nordic-walking – Stöcken und Mountain-bikes anzugreifen, flankiert von einer einfliegenden Aliens-Luftwaffe ist seit Jahren deutlich erkennbar – die Hinweise auf derartige Absichten haben sich derart verdichtet, dass schließlich das Bundesverfassungsgericht bemüht werden musste. Herr Broeckers, ehrlich, Sie waren schon mal hellsichtiger…

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  12. pecas am 20.08.2012 um 20:56 Uhr 

    wir erleben die durchsetzung einer spezifischen dampfwalzenpolitik in deutschland.

    und da dies die AkA schlechthin ist, ist die voraussetzung zu selbiger bereits gegeben.

    noch fragen?

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  13. Die Katastrophe am 21.08.2012 um 10:30 Uhr 

    Zusammen mit den neu-gegründeten RSUKr-Einheiten macht diese verfassungsgerichtliche Gesetzesauslegung Sinn. Da jeder ein potentieller verdächtiger Terrorist sei (wozu braucht man sonst die VDS und ähnliches?!), könnte jeder als Terror-Verdächtiger vorläufig militärisch umsorgt werden.
    Auch wenn (zum Glück) keine Katastrophe kommt:
    Dann gibt es z.B. die Castor/Gorleben-Ausschreitungen vom Schwarzen Block, wo sich die Staatsbediensteten sicher einer kleinen Katastrophe ausgesetzt sahen, als diese mit Waffen angriffen. Bei ähnlichen Situationen wäre es nun möglich die gesamte Castor-Strecke temporär als Gebiet katastrophischen Ausmaßes zu erklären und militärisch absichern zu lassen.
    Oder sehe ich das falsch?

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  14. gast am 21.08.2012 um 14:35 Uhr 

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  15. Michael am 21.08.2012 um 22:06 Uhr 

    Zitat gast: “…ich kann nur Sinnvolles daran erkennen, die Bundeswehr einzusetzen, wenn man sie bräuchte.”
    Aber das war doch der Ausgangspunkt der Diskussion: die Sinnfrage. Sei’s drum, so kommen wir der Sache nicht auf den Grund.
    Ich für mein Teil bin zu dem Schluß gekommen, dem Urteil liege keine konkret befürchtete Gefährdung zugrunde, vielmehr handle es sich um eine diffuse Ahnung, eine Art Instinktabwehr vor einer nebulös gefühlten Gefahr. Vielleicht glaubt man, den Geruch nach Revolte und Verweigerung, der in der Luft liegt, vorsorglich mit angekündigtem Pulverdampf vertreiben zu müssen.
    Das wäre die boshafte Auslegung zum Urteil.
    Es gibt aber auch eine wohlwollende Variante:
    Was geschieht z.B. bei plötzlichem, aber langanhaltendem Ausfall aller elektrischen und elektronischen Systeme infolge einer Sonneneruption, wie sie in letzter Zeit immer glaubwürdiger prognostiziert wird? Nach drei Tagen ohne fließendes Wasser gäbe das doch bereits Mord und Totschlag – allein schon wegen mangelnder Duschgelegenheit, ganz zu schweigen von dem einsetzenden Durst!

    Aber offen gestanden: Meine Gutgläubigkeit hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder als lächerlich naiv erwiesen – ich glaube keinen Beteuerungen mehr.

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  16. gast am 22.08.2012 um 16:26 Uhr 

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  17. gast am 22.08.2012 um 16:36 Uhr 

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  18. primal am 22.08.2012 um 19:26 Uhr 

    Eine AKA ist wenn kein “Bürger” sich mehr Erpressen lässt.Wenn jeder Autark wird.Wenn keiner mehr zur Arbeit geht.Wenn nur noch Papier Verwaltet wird.

    Sind nicht gerade Arbeiter einer Platinmine,in Südafrika glaub ich wars,Erschossen worden weil sie Gestreikt haben…? DAS war eine AKA !

    Für mich ist eien AKA,wenn jemand Milliarden von Geldbergen Besitzt und die Welt genau deswegen Zugrunde geht !

    Niemand darf mehr als 100 Millionen (Kamele)
    Besitzen !

    Autarkie für alle :)

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  19. Die Katastrophe am 26.08.2012 um 11:28 Uhr 

    @Gast:
    Auch wenn der Castor-Transport jedes Jahr in das angebliche Zwischenlager stattfinden sollte, werden nicht jedes Jahr Molotov-Cocktails geschmissen oder Polizisten mit Gewalt davongejagt. Ganz abgesehen davon stellen Demos und das Polizeiaufgebot ganz klar eine Ausnahmesituation in dar.
    Dutzen sie sich bitte nur selbst…

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  20. gast am 27.08.2012 um 13:39 Uhr 

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  21. Boris W. am 18.09.2012 um 18:34 Uhr 

    Guten Tag Herr Bröckers,

    in Sachen Ihrer Bitte um sachdienliche Hinweise. Sie fragen danach was eine “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” ist, wann sie vorliegt und wie das den “Einsatz der Bundesewehr gegen die eigene Bevölkerung rechtfertigt”. Die Angelegenheit ist einfach, schnell erläutert.

    Zunächst zu dem von Ihnen angesprochenem Artikel 35 GG. Zwar steht der nicht in umnittelbarem Zusammenhang mit dem an und für sich wesentlich wichtigeren Verteidigungsfall (Artikel 115a-l), daß er, für das Verfassungsgericht, von besonderer Bedeutung ist lässt allerdings aufhorchen. Bei Betrachtung des Titels der dem 35er übergeordneten Sektion, “Der Bund und die Länder”, wird der Zusammenhang zum Verteidigungsfall ganz schnell klar. Für den kleinen Rekruten bezeichnet “der Bund” immer noch eben jene Streikräfte welche die Länder zusammenhalten sollen, und wenn schon Kleinstaaterei wieder Alltag werden sollte, damit das ganze dann zu neuer Ordnung nach Artikel 146 führt.

    Der eigentlich zu bemängelnde Punkt ist der von Ihnen genannte Richterspruch aus dem Jahre 2006. Wenn doch, wie hier in diesem Blog, Einigkeit darüber besteht der Einsatz “spezifisch militärischer Waffen” im Ausland so gut wie ausgeschlossen ist, dann kann und muß er ausdrücklich im Inland gestattet sein. Wie sollte es unseren Soldaten sonst möglich sein ihrem Auftrag zu Landesverteidigung gerecht zu werden, konkreter: Wozu bräuchten wir sonst Streitkräfte?

    Eine derartige AkA liegt also dann vor, wenn eine Regierung am Ruder ist, die gerade mal wieder ihre Macht demonstrieren will, bzw dass diese über das Grundgesetz hinaus ginge. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes zählt “Regierung” zur Bevölkerung dazu. Auf die darf draufgehalten werden, siehe Art 20 Abs 4.

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