Was ist eine AkA ?

Wenn eine “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” vorliegt darf nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bundeswehr auch mit Waffen im Inneren eingesetzt werden. 2006 hatten die Karlsruher Richter noch entschieden, dass der Einsatz von spezifisch militärische Waffen im Inland gegen das Grundgesetz verstößt; mit der neuen Entscheidung  wird er nun für den Fall einer  “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” legalisiert. Liegt eine AkA vor dürfen Kampfjets, Bomben und Panzer nunmehr auch gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werde – und die Entscheidung darüber obliegt allein der Bundesregierung: “Der Einsatz der Streitkräfte nach Artikel 35 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes ist, auch in Eilfällen, allein aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung als Kollegialorgan zulässig.”

Auch wenn das BVG in seiner Entscheidung ausgeschlossen hat, dass Gefahren “die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen” mit militärischen Waffen bekämpft werden dürfen, von diesem Auschluss abgesehen aber wird die “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” nicht weiter geklärt, was nichts anderes heißt als dass die Defintionsmacht allein dem Führer der  “Bundesregierung als Kollegialorgan” zukommt. Seit gestern versuche ich, mir  eine solche AkA vorzustellen, denn um Panzer gegen Hochwasser oder Kampfjets gegen Erdbeben – also Gefahrenabwehr bei Naturkatatsrophen –  kann es dabei ja nicht gehen.  Da “demonstrierende Menschenmengen” ausdrücklich nicht als AkA gelten sind hier militärische Kampfeinsätze gegen Demonstrationen ebenfalls verboten, auch entführte Flugzeuge dürfen nicht ohne weiteres abgeschossen werden. Was aber dann ist einen AkA, die den Einsatz der Bundesewehr gegen die eigene Bevölkerung rechtfertigt ? Um sachdienliche Hinweise wird gebeten…

21 Comments

  1. Hätte der Einsatz gegen Menschen ausgeschlossen werden sollen, wäre doch die Formulierung “kein Einsatz gegen Menschen in Nicht-Kriegszeiten” angebracht gewesen, oder? So ist lediglich der Einsatz gegen “demonstrierende” Menschenmengen ausgeschlossen. Nun frage ich mich: Ist ein unangemeldeter Menschenauflauf noch eine “demonstrierende Menschenmenge” oder…?

  2. Demonstrierende Menschenmenge impliziert doch, dass es eine Demonstration ist. Dies ist es nur, wenn es eine Demonstration ist, was es ja nur ist, wenn vom Staat genehm…igt.
    Mit anderen Worten: Eine spontane Ansammlung von Menschen ist keine Demonstration sondern kann von Fall zu Fall neu definiert werden von Staatsorganen. Beispiel: Eine Fratzenbuch-Party wäre keine Demonstration und fällt somit nicht unter die Ausnahme. Wenn daraus eine spontane politische Kundgebung wird will ich nicht mehr in der Nähe sein.

    Aber hauptsache man kann über diese russischen Fotzen berichten (sorry, aber wie soll ich “Pussy” sonst übersetzen?) während mal eben das Grundgesetz de facto ad absurdum geführt wird.

    Es ist ein hässlicher Planet; es ist ein Faschisten-Planet.

  3. Werter Bröckers, was soll da die Frage ???
    Ist doch ganz einfach, sollte eigentlich jeder wissen:

    Die Macht besitzt, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.

    “…was nichts anderes heißt als dass die Defintionsmacht allein dem Führer der “Bundesregierung als Kollegialorgan” zukommt.”

    Wer hat diese Regierung gewählt?
    Warum also sollten die nun nicht auch damit leben?

  4. Na ja, wenn sich in der “demonstrierenden Menschenmenge” dann “Terroristen” befinden bzw. diese Menge zur Tarnung nutzen ist das schon etwas ganz anderes, nämlich eine AkA bei der man Panzer anrollen und schießen lassen darf.
    Die Erkenntnisse über diese “Terroristen” und wo sie sich verstecken stammen von unseren hervorragenden Spezialexperten beim BKA und BND, die sie in den Kanzlerbunker durchgeben wo aufgrund dieser Erkenntnisse dann entschieden wird. Großartige Aussichten !!!

  5. broeckers .. sei stolz drauf dass sie keine anderen mittel mehr finden ! (augenzwinkern)

  6. Tja, der böse, böse Unrechtsstaat DDR, von dem Knopp & Konsorten dauernd erzählen, hat nicht mal in der Phase seines endgültigen Zusammenbruchs das Militär eingesetzt. Aber die ach so großartige superdemokratische Bundesrepublik sorgt schon mal vor für den Fall der Fälle – dazu passt, dass man jetzt eine Freiwilligenarmee hat, die nicht lange zaudern wird…

  7. Aber wer wird denn Angst haben; die wollen doch nur spielen!!
    Erst im Falle eines Pussy Riot (oder Cock’n’Pussy Riot) kommen die doch zum Einsatz!
    Also einfach nich hingehn zur Riot nächsten Freitag
    und gut is.

  8. ach ist das schön hier zu lesen. Da schreibt man einen Blog, um sich eine Frage selbst zu beantworten.

    “Was aber dann ist einen AkA, die den Einsatz der Bundesewehr gegen die eigene Bevölkerung rechtfertigt ? Um sachdienliche Hinweise wird gebeten…”

    was ist den an “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” nicht zu verstehen?

    1) Ausnahmesituation

    ist doch relativ klar. das ist etwas, was nicht jeden Tag passiert.

    2) katastrophischen Ausmaßes

    das ist etwas besonders schlimmes.

    Herr Bröckers. Etwas mehr Engagement beim Denken hätte ich ihnen dann doch unterstellt. Deutsche Sprache ist keine Quantenphysik. Das kann man schon verstehen.

    ein AkA wäre z.B. der Angriff von Aliens.

    Oder wenn die Mehrheit der Deutschen sich darauf einigt, das viete Reich auszurufen und nochmal Frankreich angreift. Dann müsste unsere Bundeswehr uns Bürger erschießen lassen. Das wäre nämlich katastrophal für die anderen, wenn man die Franzmännen angreift. Diese Mehrheit wäre politisch legitimiert. Aber würde dem Grundgesetz wiedersprechen und müsste aufgehalten werden. Das würde NUR mit Militär gehen und daher wiederspricht sich unsere Verfassung, wenn sie den Einsatz innenpolitisch verbietet.

    die Verfassung muss sich verteidigen können. Zur Not auch militärisch und das natürlich auch gegen eigene Leute im eigenen Land.

    Ist das tatsächlich schon zu viel für ihre kleine Welt? glauben Sie wirklich, jemand will irgendwas anderes erreichen? wenn ja, was?

  9. die anderen kann ich beruhigen.

    “Eine spontane Ansammlung von Menschen” ist keine “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes”

    zumindest solange sich nicht die Kommentatoren und Bröckers zusammenfinden. Solch eine Ansammlung von Idiotie wirkt sich aber glücklicherweise nicht auf den Staat aus. und kann daher auch nicht als Gefahr gewertet werden.

    Wie gesagt. Spontan würde mir nur der Überfall auf Polen bzw. Frankreich als “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” einfallen. Und in solchen Fällen hilft nur, wenn man auf die eigenen Leute feuert.

    die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, ist größer als dass Bröckers einmal noch was vernünftiges schreibt. Eigentlich unmöglich. Aber man sollte darauf vorbereitet sein.

    ist wie mit den kotzenden Pferden.

  10. Zitat Gast: “2) katastrophischen Ausmaßes

    das ist etwas besonders schlimmes.”

    Ach – na dann ist ja alles klar….

    Ich hätte auch gleich ein Beispiel: Ein Kommentar von “Gast” wäre also eine AkA. Kommt (zum Glück) nur ausnahmsweise vor und ist etwas besonders Dumm…äh Schlimmes. Leute, wir haben das Rätsel gelöst 🙂
    Allerdings müssen wir jetzt hier im Blog mit einem Bundeswehreinsatz rechnen….

  11. In der Tat, gast hat recht: die wachsende Bereitschaft der deutschen Bürger, Polen und Frankreich mit Raenmähern, Nordic-walking – Stöcken und Mountain-bikes anzugreifen, flankiert von einer einfliegenden Aliens-Luftwaffe ist seit Jahren deutlich erkennbar – die Hinweise auf derartige Absichten haben sich derart verdichtet, dass schließlich das Bundesverfassungsgericht bemüht werden musste. Herr Broeckers, ehrlich, Sie waren schon mal hellsichtiger…

  12. wir erleben die durchsetzung einer spezifischen dampfwalzenpolitik in deutschland.

    und da dies die AkA schlechthin ist, ist die voraussetzung zu selbiger bereits gegeben.

    noch fragen?

  13. Zusammen mit den neu-gegründeten RSUKr-Einheiten macht diese verfassungsgerichtliche Gesetzesauslegung Sinn. Da jeder ein potentieller verdächtiger Terrorist sei (wozu braucht man sonst die VDS und ähnliches?!), könnte jeder als Terror-Verdächtiger vorläufig militärisch umsorgt werden.
    Auch wenn (zum Glück) keine Katastrophe kommt:
    Dann gibt es z.B. die Castor/Gorleben-Ausschreitungen vom Schwarzen Block, wo sich die Staatsbediensteten sicher einer kleinen Katastrophe ausgesetzt sahen, als diese mit Waffen angriffen. Bei ähnlichen Situationen wäre es nun möglich die gesamte Castor-Strecke temporär als Gebiet katastrophischen Ausmaßes zu erklären und militärisch absichern zu lassen.
    Oder sehe ich das falsch?

  14. @Rheinbogen

    “Ach – na dann ist ja alles klar…. ”

    das ist ja beruhigend, dass zumindest Sie wissen, was eine Katastrophe ist. Bei Herrn Bröckers muss man sich öfter mal wundern, dass er anscheinend nicht mal das Einfachste verstehen will.

    etwas mit “katastrophalen Ausmaß”. ich schätze, das würde jedes Kind verstehen. Aber Herr Bröckers nicht. Warum?

    und machen Sie sich keine Sorgen. Es gibt noch keine Möglichkeit über einen Blog eine Katastrophe zu erstellen. Es ist ja nur Text….

    @Michael

    man macht keine GEsetze, weil man meint, sie würden in Kürze gebraucht werden. Man macht GEsetzte, weil man sie für Sinnvoll erachtet.

    und ich kann nur Sinnvolles daran erkennen, die Bundeswehr einzusetzen, wenn man sie bräuchte.

  15. Zitat gast: “…ich kann nur Sinnvolles daran erkennen, die Bundeswehr einzusetzen, wenn man sie bräuchte.”
    Aber das war doch der Ausgangspunkt der Diskussion: die Sinnfrage. Sei’s drum, so kommen wir der Sache nicht auf den Grund.
    Ich für mein Teil bin zu dem Schluß gekommen, dem Urteil liege keine konkret befürchtete Gefährdung zugrunde, vielmehr handle es sich um eine diffuse Ahnung, eine Art Instinktabwehr vor einer nebulös gefühlten Gefahr. Vielleicht glaubt man, den Geruch nach Revolte und Verweigerung, der in der Luft liegt, vorsorglich mit angekündigtem Pulverdampf vertreiben zu müssen.
    Das wäre die boshafte Auslegung zum Urteil.
    Es gibt aber auch eine wohlwollende Variante:
    Was geschieht z.B. bei plötzlichem, aber langanhaltendem Ausfall aller elektrischen und elektronischen Systeme infolge einer Sonneneruption, wie sie in letzter Zeit immer glaubwürdiger prognostiziert wird? Nach drei Tagen ohne fließendes Wasser gäbe das doch bereits Mord und Totschlag – allein schon wegen mangelnder Duschgelegenheit, ganz zu schweigen von dem einsetzenden Durst!

    Aber offen gestanden: Meine Gutgläubigkeit hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder als lächerlich naiv erwiesen – ich glaube keinen Beteuerungen mehr.

  16. @Michael:

    “Vielleicht glaubt man, den Geruch nach Revolte und Verweigerung, der in der Luft liegt”

    glaube ich nicht. Die haben einfach gemerkt, dass das Gesetzt aus Angst vor sich selbst gemacht wurde. Das ist eine Altlast aus der Nazizeit. So wie bei den Japanern. Man muss ja wissen, dass unsere Verfassungen von den Amis gemacht wurde, um uns vor uns selbst zu schützen, was man zugenben muss, sie gut gemacht haben.

    Aufjeden Fall hat man erkannt, dass dieses Gesetzt keinen Sinn mehr macht und uns Bürger nur einschrenkt. Und da die Amis nicht mehr befürchten müssen, dass wir eine neu SA ausbilden und uns gegenseitig versklaven, haben sie wohl auch nichts dagegen.

    Könnt also beruhig irgendwo anders nach der großen Sith-Verschwörung suchen. Beim AkA werdet ihr meiner Meinung nach nichts negatives finden.

    Alle anderen europäischen Länder dürfen ihre Soldaten im Inland einsetzten. Und bis jetzt habe ich dort noch keine SS bzw. SA ähnlichen Auswüchse beobachtet. Aber ich bin sicher, ihr könnt mir was anderes berichten

    z.B. setzt Assad sein Militär im Inland ein, was Bröckers ja gut findet, wenn ich ihn richt verstanden habe. Da bin ich zwar anderer Meinung. Aber dass Bröckers bei Assad nicht meckert aber bei uns, sagt ja schon alles aus, was es zu sagen gibt: Bröckers spinnt total.

  17. @Die Katastrope

    “Bei ähnlichen Situationen wäre es nun möglich die gesamte Castor-Strecke temporär als Gebiet katastrophischen Ausmaßes zu erklären und militärisch absichern zu lassen.
    Oder sehe ich das falsch?”

    gratulation, es sieht so aus, als ob du tatsächlich versucht hast, nachzudenken. Das wundert mich, weil es sonst hier die Ausnahme ist.

    Wo wir auch das Stichwort erreicht hätten und zwar die “Ausnahme”.

    Es wundert mich, dass nicht nur Bröckers die einfachsten dinge nicht verstehen will. Aber was versteht man denn an:

    “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes”

    verstehen Sie das Wort AUSNAHME nicht???
    Sie reden vom regelmäßigen Kastortransport als eine mögliche “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes”

    Der Kastor rollt doch regalmäßig und die Polizei bereitet sich darauf jedes Jahr vor. Ist das in ihrer Welt eine Ausnahmesituation?

  18. Eine AKA ist wenn kein “Bürger” sich mehr Erpressen lässt.Wenn jeder Autark wird.Wenn keiner mehr zur Arbeit geht.Wenn nur noch Papier Verwaltet wird.

    Sind nicht gerade Arbeiter einer Platinmine,in Südafrika glaub ich wars,Erschossen worden weil sie Gestreikt haben…? DAS war eine AKA !

    Für mich ist eien AKA,wenn jemand Milliarden von Geldbergen Besitzt und die Welt genau deswegen Zugrunde geht !

    Niemand darf mehr als 100 Millionen (Kamele)
    Besitzen !

    Autarkie für alle 🙂

  19. @Gast:
    Auch wenn der Castor-Transport jedes Jahr in das angebliche Zwischenlager stattfinden sollte, werden nicht jedes Jahr Molotov-Cocktails geschmissen oder Polizisten mit Gewalt davongejagt. Ganz abgesehen davon stellen Demos und das Polizeiaufgebot ganz klar eine Ausnahmesituation in dar.
    Dutzen sie sich bitte nur selbst…

  20. Hallo Katastrophe

    du meinst also Demos und Polizei sind die Ausnahme in unserem Staat??

    na denn kann ich dich verstehen.

    und man dutzt sich nicht selbst. Woher hast du den SChwachsinn???

    herrlich die Leute in diesem Blog. Ich könnt mich den ganzen Tag schmeißen.

    Ausnahmesituation soll eine Demo sein…..
    Wo wohnst du denn?

    hier war am WE Schanzenfest mit Randale und Bullen. Das ist in Hamburg bereits Tradition.

    MolotovCotail soll den die Katastrophe sein?
    Das ist aber etwas übertrieben, oder?
    ich dachte eher ein Flugzeug stürtzt ins AKW. Aber so kann man sich täuschen. Du würdes also bereits bei MotovCocktails die Düsenjäger starten.

  21. Guten Tag Herr Bröckers,

    in Sachen Ihrer Bitte um sachdienliche Hinweise. Sie fragen danach was eine “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” ist, wann sie vorliegt und wie das den “Einsatz der Bundesewehr gegen die eigene Bevölkerung rechtfertigt”. Die Angelegenheit ist einfach, schnell erläutert.

    Zunächst zu dem von Ihnen angesprochenem Artikel 35 GG. Zwar steht der nicht in umnittelbarem Zusammenhang mit dem an und für sich wesentlich wichtigeren Verteidigungsfall (Artikel 115a-l), daß er, für das Verfassungsgericht, von besonderer Bedeutung ist lässt allerdings aufhorchen. Bei Betrachtung des Titels der dem 35er übergeordneten Sektion, “Der Bund und die Länder”, wird der Zusammenhang zum Verteidigungsfall ganz schnell klar. Für den kleinen Rekruten bezeichnet “der Bund” immer noch eben jene Streikräfte welche die Länder zusammenhalten sollen, und wenn schon Kleinstaaterei wieder Alltag werden sollte, damit das ganze dann zu neuer Ordnung nach Artikel 146 führt.

    Der eigentlich zu bemängelnde Punkt ist der von Ihnen genannte Richterspruch aus dem Jahre 2006. Wenn doch, wie hier in diesem Blog, Einigkeit darüber besteht der Einsatz “spezifisch militärischer Waffen” im Ausland so gut wie ausgeschlossen ist, dann kann und muß er ausdrücklich im Inland gestattet sein. Wie sollte es unseren Soldaten sonst möglich sein ihrem Auftrag zu Landesverteidigung gerecht zu werden, konkreter: Wozu bräuchten wir sonst Streitkräfte?

    Eine derartige AkA liegt also dann vor, wenn eine Regierung am Ruder ist, die gerade mal wieder ihre Macht demonstrieren will, bzw dass diese über das Grundgesetz hinaus ginge. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes zählt “Regierung” zur Bevölkerung dazu. Auf die darf draufgehalten werden, siehe Art 20 Abs 4.

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