Leistungsschutzgeld (III)

Über das idiotische und juristisch unhaltbare Gesetz zum Leistungsschutzrecht, bei dem der Springer-Konzern die Führungsrolle des Schutzgeldeintreibers übernommen hat, hatten wir hier schon berichtet. Das Netzpolitk-Blog hat dazu eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt und wollte wissen, welche Rolle der Staatsminster Eckehard von Klaeden bei der Schaffung dieses Gesetzes spielte. Dessen Bruder Dietrich von Klaeden ist nämlich beim Springer-Verlag für “Regierungsbeziehungen” zuständig und einer der großen Propagandisten dieses Gesetzes. Die Antwort des Bundeskanzleramts kam jetzt: der Antrag wurde abgelehnt weil durch die  “vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde.”  Da hat das Bundeskanzleramt natürlich völlig recht: wenn bekannt wird, dass die Springerstiefelpresse ihre Macht nicht nur via BILD-Zeitung ausübt, sondern  sich passende Gesetze über ihre Agenten in der Regierung gleich selber bastelt, wäre eine Mehrheit dafür selbst bei den “BILD,- BamS und Fernseh”- ergebenenen Abgeordneten nicht mehr zu erreichen.

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