Bestechungsversuch in Karlsruhe

Nächste Woche kommt mein neues Machwerk “Keine Angst vor Hanf!” in den Buchhandel  (hier oder beim Buchhändler Ihres Vertrauens) und ich hoffe, es stößt auf ein paar wache Augen und offene Ohren. Als im Juni 1993 die erste, auf Hanfpapier gedruckte Auflage von  “Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf”  erschien, ließ ich sieben Exemplare gleich nach Karlsruhe schicken, wo die Bundesverfassungsrichter über dem “Haschisch-Urteil” brüteten. Als Antwort erhielt ich damals ein freundliches Schreiben vom Sekretariat des BVG, dass Geschenke an die Richter nicht erlaubt seien, das Buch aber in die Bibliothek aufgenommen worden wäre. Als das Urteil 1994 dann veröffentlicht wurde – und den Gesetzgeber verdonnerte, den gelegentlichen Konsum und den Besitz einer geringen Menge nicht mehr strafrechtlich zu  verfolgen – rechnete ich diesen kleinen Fortschritt natürlich meinem Versuch an, die Richter mit guten Argumenten zu “bestechen”. Diese Argumente habe ich in dem neuen Buch noch einmal zusammengefasst – und die wichtigsten Leser sitzen immer noch in Karlsruhe. Anders als mit einem Richterspruch, dass eine Hanf-Prohibition mit der Menschenwürde defintiv nicht vereinbar ist, läßt sich der absurde und destruktive “war on drugs” wohl nicht beenden. Hier zur Einstimmung auf das neue Buch das Interview, das Thilo Jung für “Jung & Naiv – gerade mit dem Grimmepreis ausgezeichnet – im letzten Sommer zum Thema Prohibition mit mir geführt hat:

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