Notizen vom Ende der unipolaren Welt – 58

Nach der vom Bundestag am Donnerstag ohne Ankündigung  im Eilverfahren beschlossenen Gesetzesänderung kann die “Verharmlosung” von Kriegsverbrechen und Völkermord künftig wegen  „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB) bestraft werden. Verstöße können mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. In einer “Gemeinsamen Erklärung” des Parlaments, die verlesen wurde, heißt es:“Dass mörderische Kriegsverbrechen, denen in den vergangenen Jahrzehnten … Continue reading Notizen vom Ende der unipolaren Welt – 58