Nach der vom Bundestag am Donnerstag ohne Ankündigung im Eilverfahren beschlossenen Gesetzesänderung kann die “Verharmlosung” von Kriegsverbrechen und Völkermord künftig wegen „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB) bestraft werden. Verstöße können mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.
In einer “Gemeinsamen Erklärung” des Parlaments, die verlesen wurde, heißt es:
“Dass mörderische Kriegsverbrechen, denen in den vergangenen Jahrzehnten Millionen von Menschenleben zum Opfer gefallen sind, in der Öffentlichkeit weiterhin als “Intervention” oder “Stabilisierungseinsatz” zur “Verteidigung von Menschenrechten und Freiheit” verharmlost werden, kann eine an demokratischen Werten orientierte Gesellschaft nicht hinnehmen. Es kann und darf nicht sein, dass mörderische Bombardements und Zerstörungen wehrloser Länder durch Desinformation und Propaganda mit dem Anschein von Legalität lackiert und gebilligt, geleugnet oder verharmlost werden.
Zum Zweck einer eindeutigen Definition kriegsverbrecherischer Tatbestände und ihrer Ermittlung und Verfolgung hat der Bundestag gleichzeitig beschlossen, die “Aufklärung von Kriegsverbrechen” ab sofort unter seinen besonderen Schutz zu stellen und dem von 175 Jahren Haft bedrohten Wikileaks-Gründer Julian Assange…”
…hier stürzte der Teleprompter ab, den eindeutig russische Hacker offensichtlich gekapert hatten, um die Beschlussfassung des Bundestags und die deutsche Demokratie zu manipulieren. Der Generalbundesanwalt hat Ermittlungen angekündigt, sobald die fieberhafte Fahndung nach den Tätern der Nordstream-Attacke abgeschlossen ist.
Im letzten Jahr hatte die EU-Kommission Deutschland abgemahnt, weil die strafrechtliche Verfolgung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unzureichend umgesetzt sei: “So ist sind nach deutschem Recht das öffentliche Leugnen oder das gröbliche Verharmlosen von Völkerrechtsverbrechen nicht unter Strafe gestellt”, hatte die Kommission erklärt. Da Deutschland eines der wenigen Länder ist, in dem die Leugnung des Holocausts unter Strafe steht, ist diese EU-Abmahnung, die auch an Ungarn und Luxemburg erging, eigentlich verwunderlich. Welche Gesetzeslücke die EU-Juristen im deutschen StGB da entdeckt haben, ist mir offengestanden ein Rätsel. LTO klärt auf: “Anders als bei der Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des Völkermords unter der Herrschaft des Nationalsozialismus (z.B. der Holocaust-Leugnung) nach § 130 Abs. 3 StGB, wonach den Tätern bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe drohen, ist nach der neuen Vorschrift nur das “gröbliche Verharmlosen” strafbar.”
Also aufgepasst und nicht grob werden! Die Richter, die nach dem neuen Abs.5 des § 130 jetzt beurteilen müssen, wo das “sanfte” oder “normale” Verharmlosen aufhört und das “gröbliche” und somit strafbare anfängt, werden es nicht leicht haben. Ganz abgesehen davon, dass auch die Kategorie “Kriegsverbrechen” oft einen hohen Grad an Unschärfe und Interpretationsspielraum aufweist. Zählen nur behauptete oder zweifelsfrei nachgewiesene Taten, wer entscheidet, ob es sich um erlaubte oder verbrecherische Kriegshandlungen handelt ? Macht sich nach § 130 Abs.5 schuldig, wer die Ex-Präsidenten Bill Clinton (Jugoslawien), George Bush (Irak) oder Obama (Libyen) in hohen Tönen lobt und damit “gröblich” ihren Masssenmord an Hundertausenden verharmlost ? Und wie steht es mit Hassreden und Hetze, deren laut EU unzureichender Strafverfolgung mit dem neuen Gesetz jetzt abgeholfen werden soll ? Kann der “Friedenspreis des Buchhandels” dann noch für Aussagen wie “Die Russen sind Barbaren” und “Brennt in der Hölle, ihr Schweine!” vergeben werden ? Und wenn ja – wo doch die “Zeit” gutachtet: “Die Literatur wehrt sich mit ihren Mitteln. Und kämpft für nichts anderes als Frieden.” – ist derlei wehrhafte, “friedensfördernde” Literatur auch noch lobenswert, wenn nicht Russen, sondern Juden, Chinesen oder “Nigger” ins Feuer geschickt werden ? Wir dürfen gespannt sein: “Dem zuständigen Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Thorsten Lieb zufolge hat die Änderung des § 130 StGB “in erster Linie klarstellenden Charakter, um den Anforderungen des (EU-)Vertragsverletzungsverfahrens gerecht zu werden”. Sie sei jedenfalls “kein lex Putin” und solle auch so nicht verstanden werden.”
Was den “klarstellenden Charakter” des neuen Gesetztes betrifft, bleiben neben den oben gestellten Fragen auch noch viele andere offen, beziehungsweise den Auslegungen und Interpretationen der Richter vorbehalten – und damit auch der Willkür, durchaus als “Lex Putin” verstanden und angewendet zu werden. Wenn nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Beispiel jemand den Untertitel meines neuen Buchs “Warum ich gegen Krieg, aber noch immer “Putinversteher” bin” zur Anzeige bringt – als Verharmlosung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs und Billigung eines brutalen Kriegsverbrechers – muss sich die ohnehin überlastete Justiz mit diesem groben Unfug befassen. Und falls ein empfindsamer Staatsanwalt hier schon ein “gröbliches” Verharmlosen sieht, sogar zur Anklage bringen. Nicht dass mir deswegen jetzt die Knie schlottern, doch es ist zu befürchten, dass mit dem neuen Gesetz ein Hebel geschaffen wird, den öffentlichen Meinungskorridor weiter zu “desinfizieren”. Nachdem sich mit Corona die Methoden der Schädlingsbekämpfung im Debattenraum schon erfolgreich durchgesetzt haben, steht damit eine weitere “Einhegung” der Presse,- Meinungs, – und Gedankenfreiheit an. Natürlich alles im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung…wie es Kollege Seyfried schon in den 70ern gefühlt hat, mit einem fröhlichen Liedchen auf den Lippen…
UPDATE: Thomas Fischer, Ex Bundesrichter, stellt klar:
“Bisher ist das Leugnen und Verharmlosen nämlich nur in Bezug auf die Holocaust-Taten strafbar, ein Rahmenbeschluss der EU verlangt aber die umfassende Strafbarkeit des Leugnens, Billigens und Verharmlosens auch von anderen Völkermord- und Kriegsverbrechen. Die Gruppe oder der Bevölkerungsteil oder die Person, gegen die sich die geleugnete (usw.) Tat richtete, muss eine solche »nach Abs. 1« sein. Und von Absatz 1 sind nach ständiger Rechtsprechung nur Teile der inländischen Bevölkerung umfasst. Also: Wenn Huti die Verbrechen an Tutsi leugnen, ist das nicht nach dem deutschen Paragrafen 130 StGB strafbar. Auch nicht, wenn ein Deutscher russische Kriegsverbrechen in der Ukraine oder amerikanische Kriegsverbrechen im Irak leugnet oder grob verharmlost.”
(wird fortgesetzt)
Alle bisher erschienen “Notizen” hier
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Soeben erschienen:
Mathias Bröckers : Vom Ende der unipolaren Welt , Fifty-Fifty (2022), 288 Seiten, 20 Euro
Der internationale Bestseller über die Geschichte und Hintergründe des Ukraine-Kriegs:
…. Sie sei jedenfalls “kein lex Putin” und solle auch so nicht verstanden werden.”
Ja, nee, schon klar! Hier geht es “natürlich” nur um die Schließung einer Lücke im “Vertragsverletzungsverfahren”. Gut, dass das den Damen und Herrn gerade dieser Tage eingefallen ist, wer weiß, was sonst noch so alles über den unkontrollierten Äther, der “Verschwörungstheoretiker und Putinversteher” gekommen wäre. Da es im realen Krieg immer schlechter für das Bündnis der “Freiheit und Menschlichkeit” geschmiedet von NATO und Ukraine aussieht, probiert man nun auf diesem Weg, getreu dem Motto: “Besser jetzt als gar nicht!” den Informationskrieg zu gewinnen.
Weiß nicht, was es noch braucht, bevor auch der letzte schnarchnasige Deutsche merkt, wohin die Reise gehen wird. In eine rosarote Zukunft mit grünen Wiesen, ökologischer Energieerzeugung und Tierhaltung, einer völlig umweltfreundlichen Ökologie, Rad fahrenden Bürgern, umhersurrenden E-Autos und sich ganz doll lieb habenden Menschen, welche natürlich weiter regelmäßig geboostert werden, um gegen alle Viren gewappnet zu sein, wird es nicht gehen. Denn so wie das Personal – der im Hintergrund fungierenden Meister der (dunklen) Macht – momentan agiert, wird es eher ein Weg ins Armageddon werden. Aber das ist den US-Amerikanern egal und auch nicht neu. Dank “Hollywood” weiß man, dass am Ende immer “Gods own Country” der Sieger ist. Für den Fall der Fälle stelle ich mir schon mal eine gute Flasche Scotch Whiskey beiseite. Dann werde ich in der ersten Reihe Platz nehmen, damit es schnell vorbei ist.
Auch wenn der Slogan einer unserer auf “Krawall um jeden Fall” gebürsteten Medienanstalten heisst: “Mit dem Zweiten sieht man besser!”, sehe ich momentan kaum eine Möglichkeit, wie wir aus dieser Nummer ungeschoren rauskommen sollen? Und damit meine ich nicht die bereits gestiegenen Kosten für Energie, Wohnen und andere Dinge der Lebenshaltung!
“Mit dem Zweiten sieht man besser!” Vielleicht sollte es treffender lauten: ““Mit dem Zweifel sieht man besser!”?,
Schaut mal https://rtde.live/europa/152572-dritter-weltkrieg-mit-aufstellung-us/
Weiteres Top-Gesetz auch NEU :
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/inflationspraemie/7610337.html
Mathias verkauft keine Riesenauflagen…er möge bitte Journo-Assistenten einstellen…für jeden gibt es 3000 Euro Inflationsausgleich…bei 100 Assistenten je 2 Mille für Positionshalter “Mattes-Fakten-Checker”…1 Mille Kick-Back für den Pappa….läßt sich regeln….die ganze Ampel-EU-Schoße läuft so….und die Inflation bekommt nochmal einen ” Burner”
https://www.youtube.com/watch?v=d0XiFGuMpRs
Ohne den Euro als ” Papier-Schrott”…kommt keine digitale CBDC-Währung…
die Top-Dogs wissen schon was sie machen
Dieser Spruch „Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand.“ hat mit der Änderung des §130 Strafgesetzbuch seine Gültigkeit verloren, weil nicht „Gott“ entscheidet sondern die politische Ansicht des Richters (und im Vorfeld des Staatsanwaltes). Mit dem letzten Halbsatz im §130 „die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“ ist alles nur noch Ansichts- und Auslegungssache. Was stört den öffentlichen Friedem? Ist es ein Politiker der mehr Waffen für die Ukraine fordert und damit Demonstrationen provoziert? Oder ist es der jenige, der zu Demonstrationen aufruft, welche sich gegen mehr Waffenieferungen richten? Wer kann das objektiv beurteilen, wer der wirkliche Hetzer ist?
Eine solcher Gesetzestext dürfte gar keine Zulassung im Strafrecht finden, da er auf Grund der Formulierungen nach politischen Standpunkt auslegbar ist. Damit gibt sich der Gesetzgeber und Gewaltmonopolist nach innen für seine diktatorischen Repressionsmaßnahme gegen Andersdenkende einen Anstrich einer legalen demokratischen Rechtmaßnahmen. Hiermit wird Willkür Tür und Tor ganz weit geöffnet. Das sind Gesetze einer Diktatur und könnten direkt in der heutigen Ukraine abgeschrieben worden sein.
Was für eine Entwicklung hat dieser „Rechtsstaat“ nur genommen? Wo haben wir Bürger verpasst, diese Politiker zu stoppen?
Kann man gegen §130 im Strafgesetzbuch keine Verfassungsbeschwerde einreichen?
Einen guten Beitrag von Florian Rötzer zu diesem §130 findet ihr unter:
https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/sollen-mit-dem-neuen-paragraph-130-andere-meinungen-zum-ukraine-krieg-unterdrueckt-werden/#comment-13880
und dort im Forum.
Ein Beitrag aus dem Forum zu diesem Thema aus einem anderen Artikel will ich kurz anfügen, weil ich diesen grandios finde:
Sa. Sch.. sagt:
25. Oktober 2022 um 17:57 Uhr
Zu „Die Holocaustleugnung ist zurecht strafbar, da sind wir uns alle hier einig denke ich“:
Klar, aber es ist ja gerade das Perfide, dass an diesen Paragraphen jetzt etwas ganz anderes angepappt worden ist.
Und die Zynik wird perfekt, wenn ausgerechnet mit dem erweiterten Holocaustleugnungsparagraphen Menschen strafrechtlich verfolgt werden, die auf die Tatsache hinweisen, dass die ukrainische Regierung die Holocaustbeteiligung ihrer Bandera-Helden leugnet – und Hinweise auf deren historisch unstrittig erwiesene Holocaustbeteiligung verboten hat.
Und die Moral von der Geschicht? Da wir im “Wertewesten leben welcher nach belieben sanktioniert und moralisiert, müssen wir jetzt damit leben, dass die “Moral” das Recht sanktioniert und damit über diesem steht! Warum? Weil wir nun mal die Guten sind und damit die Moral auf unserer Seite haben! Alles andere wird zur Anzeige gebracht! In diesem Sinne.
Das in der BRD mit der neuen Gesetzesänderung des § 130 StGB endgültig ein Gesinnungsstrafrecht installiert wird, zeigt der Vergleich zu Österreich. Denn der geänderte § 130 StGB soll beinhalten ( https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-916934 ):
“Die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen soll künftig explizit im Strafgesetzbuch (StGB) genannt werden. Vorgesehen ist, den Paragraphen 130 StGB (Volksverhetzung) um einen neuen Absatz zu ergänzen“.
In Österreich jedoch heißt es im dortigen § 283 Abs. 3 StGB ( https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/283 ):
“Verbrechen im Sinne der §§ 321 bis 321f sowie § 321k, die von einem inländischen oder einem internationalen Gerichtrechtskräftig festgestellt wurden…“.
Doch nur so weiß ein diskutierender Bürger wann er womöglich vom Staatsanwalt belangt wird. Hier die Interpretation des (ö)§ 283 StGB – https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/3/3/Seite.1720220.html ,
Die – auch vom EUGH geforderte – Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung wird nun umgangen: “STATT VORRATSDATEN: JUSTIZMINISTER WILL “SICHERUNGSANORDNUNG” FÜR NUTZERSPUREN” – https://www.heise.de/news/Statt-Vorratsdaten-Justizminister-will-Sicherungsanordnung-fuer-Nutzerspuren-7320511.html
Demokratie war gestern!
Auch haben wir die CDU/CSU immer mit dabei, keine Opposition = Einheitspartei
Nachtrag:
Das heißt nicht,daß ich auch nur das österreichische Gesetz billige!
Selbstverständlich muß man auch anderer Ansicht sein dürfen als z. B. der total korrupte Int. Gerichtshof oder auch nationale Gerichte.
“Achgut” konnte man früher lesen, ist abe seit Jahresanfang voll auf ‘Putin ist böse’.
Hier aber zum obigen Thema ein guter Artikel: https://www.achgut.com/artikel/volksverhetzungs_paragraf_im_schweinsgalopp_verschaerft
Die deutsche Macht konnte mit der tatsächlichen Anwendung / Umsetzung von Demokratie doch noch nie etwas anfangen. Corona und der UkraineKonflikt haben nun endlich den passenden Anlass geliefert sie zumindest in Fragen, wo sich die Regierung kritikfrei halten will, ganz abzuräumen.
Die größten Demokratiefeinde sitzen in der Politik und im Staatsapparat, der ihnen als Erfüllungsgehilfe zur Hand geht.
Das sieht alles sehr böse aus mit einem beschleunigenden Trend zur Verschlimmerung und steigender Spannung.
Nach meiner Vorstellung von Ethik, Spiritualität und den universellen Gesetzen und Zusammenhängen steht für die einzelne Person an zu entschleunigen, achtsamer, bewusster und liebevoller zu werden. Aus der kritisierenden Haltung und dem Kämpfen “gegen” in eine Akzeptanz und ein Engagement “FÜR” zu kommen. Die persönlichen Angelegenheiten und Beziehungen in Ordnung und Harmonie bringen, immer mehr und häufiger positive Gedanken und Gefühle des All-Eins-Seins, der Freude, Fürsorge, Zuversicht, Dankbarkeit, Ekstase, Heiterkeit und des Mitgefühls entwickeln, pflegen und entsprechend handeln. Sich aufrichtig von jeder Gewalt und allen Kriegen distanzieren, jedoch über Kriegsursachen und Hintergründe informieren und die destruktiven, illegalen Waffenlieferungen und andere kriegstreibende Aktionen der Regierung anmahnen. Vor allem aber aus dem inneren Frieden heraus mit der einzigartigen, ureigenen Intuition zum äußeren Frieden-Schaffen beitragen. Nicht um zum moralisierenden Gutmenschen zu werden.
Indem wir das neue lustvolle, solidarische planetarische Bewusstsein selbst bereits leben und genießen, schwingen wir uns ins universelle Quantenfeld (der Liebe) ein, ziehen Positives an, geben es weiter, befördern den evolutionären Quantensprung der todkranken Menschheitsfamilie heraus aus Dschungelmentalität und Spaltung ins Aquarius-Zeitalter von Love, Peace, Revelation and Bliss.
Spiritualität praktizieren, meine Art ist singen und musizieren, tanzen und lieben. Hier Texte von Schutz-Mantras: “Bin geborgen wie im Sturm eine Feder, bin geborgen wie eine Feder im Sturm. Auf Wellen geweht ertrinke ich nicht, gegen Felsen geschleudert zerbreche ich nicht. Bin geborgen… Peace be to you, Peace be to me, Peace be to all and the World be free… Ich geh den Weg in Schönheit all mein Leben lang. Ich geh den Weg in Weisheit mit meiner Lieder Klang. Ich geh den Weg in Liebe, die mir Lust (Kraft) verleiht. Ich spür der Göttin (Schöpfung) Segen in mir allezeit… Ich möchte einfach danke! sagen und die ganze Welt umarmen, mich wie neugeboren fühlen danke…Ein Engel, der Dich bewacht. Ein Engel, der mit Dir lacht. Ein Engel, der Dich begleitet im Licht, in dunkler Nacht… zum Frieden und zur Freude, die diese Welt nicht geben kann, die diese Welt nicht nehmen kann… Seele schweige, Seele lausche, Seele finde nun Ruh. Meine Seele nie vergesse: Teil des Wunders bist Du. D A N K E
Eine nachgelagerte Zensur findet statt!
Dank fliegendem Gerichtsstand und Kautschuk-Begriffen reicht¹ eine beliebige Kombination von Anzeigendem², Staatsanwalt und Richter für eine Verurteilung. Davor gibt es keinen Schutz; Selbst wenn ein Dutzend erfahrener Fachanwälte den Text “absegnen”, könnte ein Trio im obigen Sinne trotzdem “verknacken” – Von Verbotsirrtum mag die Justiz eh nichts wissen.
Bei der klassischen Zensur hingegen, hat man es nach Erringen des Zensurstempels geschafft (im Idealfall). Ich erinnere mich an das Interview mit einem Regisseur³, der lachend erzählte, wie er eine “pfeffrige Kritik-Schote” an der Zensur vorbei in einen Film geschmuggelt hatte – Aber der Zensurstempel, der hielt (und der Film wurde ein Erfolg).
¹Bei Äußerungen im Internet
²Kann ggf. entfallen bzw. vom Staatsanwalt erledigt werden
³Indien, Iran? Bonus auf einer DVD?