Sex, Lügen und Julian Assange

Dass nun auch die schwedische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Julian Assange einstellt, wurde in den letzten Tagen überall gemeldet. Erwähnt wurde dabei in einigen Fällen auch, dass ein Gericht es schon im Juni 2019 abgelehnt hatte, aufgrund der Anschuldigungen einen Haftbefehl zu erlassen. Unerwähnt aber blieb , dass es sich bei dem schwedischen Auslieferungsantrag vom ersten Tag an um eine juristische Farce handelt, die mit einem ordentlichen, rechtsstaatlichen Verfahren absolut nichts zu tun hatte. Dazu hier ein kurzer Auszug aus “Freiheit für Julian Assange -Don’t Kill the Messenger!” :

„Sex, Lügen und Julian Assange“ ist der Titel eines Films des australischen Fernsehens aus dem Jahr 2012 , der die Geschichte der Strafanzeige wegen Vergewaltigung dokumentiert, die Julian Assange in das Exil der ecuadorianischen Botschaft und nach sieben Jahren in die Fänge der britischen Justiz brachten. Caitlin Johnstone ist auf den Vergewaltigungsvorwurf ebenfalls eingegangen und wer ihre Ausführungen oder diese Dokumentation auf YouTube zur Kenntnis nimmt, erkennt ein abgekartetes Spiel von Beginn an. Damit soll nicht gesagt sein, dass die beiden Damen Anna A. und Sofia W. gekaufte Darstellerinnen waren, die ihr Opfer in eine „Honigfalle“ locken sollten – sie waren eher so etwas wie die Groupies eines Rockstars, zu dem Julian Assange mittlerweile aufgestiegen war, und nur scharf darauf, einen solchen Helden ins Bett zu kriegen. Der lies ganz rockstarmäßig da offenbar auch nichts anbrennen und wandte sich nach drei Tagen bei Anna dann Sofia zu. Weil er einen Aids-Test ablehnte, den Anna im Nachhinein verlangte , überredete sie Sofia mit ihr zur Polizei zu gehen und so kam der Stein ins Rollen, der Julian Assange in den Abgrund ziehen sollte. Die beiden Frauen waren dabei aber schnell aus dem Spiel, ebenso wie die Oberstaatsanwaltschaft Schwedens, die Assange die Ausreise nach England gestatte, weil nichts gegen ihn vorlag – bis plötzlich wenige Tage später eine „Red Notice“ herausgegeben wird, ein internationaler Haftbefehl von Interpol, der in der Regel nur für Schwerverbrecher und flüchtige Diktatoren erlassen wird.

Mag man für die Aktionen der beiden Frauen vielleicht noch die Entschuldigung gelten lassen, dass sie in einer Mischung aus Ansteckungssorge, Rache und weiblicher Solidarität gehandelt haben, als sie zur Polizei gingen, doch für das, was seitdem geschah, lassen sich keine mildernden Umstände mehr finden – es ist eine Staats,-und Polizeiaktion auf internationaler Ebene, die zweifellos auf Druck der Vereinigten Staaten läuft und mit einem ordentlichen, rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren nichts mehr zu tun hat. Schon wenige Stunden nach der Aussage der beiden Frauen wurde sie an die Boulevardpresse durchgestochen und stand am nächsten Tag auf der Titelseite, ging von da rund um die Welt und blieb bis heute ein Thema, das mit immer groteskeren juristischen Winkelzügen am Laufen gehalten wurde. Assanges Anwälte klagten über drei Instanzen bis zum höchsten englischen Gericht gegen das Auslieferungsgesuch Schwedens. Und wurden am Ende vom Supreme Court abgewiesen. Mit welchem unglaublichen Tricks dabei gearbeitet wurde beschreibt der ehemalige britische Botschafter und Unterstützer Julian Assanges, Craig Murray:

„Die ursprüngliche Berufung Assanges beim UK Supreme Court stützte sich im Wesentlichen auf die Tatsache, dass der schwedische Antrag zur Auslieferung Assanges nicht von einem Richter, sondern von einem Staatsanwalt gestellt worden war, also nicht von einer rechtlichen Autorität. Ich habe keinerlei Zweifel, dass die britischen Gerichte bei der Anklage irgendeiner anderer Person im Vereinigten Königreich den Antrag einer Staatsanwaltschaft nicht akzeptiert hätten. Die unfassbare und offene Voreingenommenheit der Gerichte gegen Assange ist vom ersten Tag an belegt. Meine Überzeugung wird durch die Tatsache bestätigt, dass die britische Regierung unmittelbar nachdem Assange seinen Fall vor dem Supreme Court verloren hatte das Gesetz änderte und festlegte, dass künftige Haftbefehle von einem Richter und nicht von einem Staatsanwalt sein müssen. Das ist nur eine der unglaublichen Fakten über den Fall Assange, die von den Mainstreammedien vor der allgemeinen Öffentlichkeit verborgen wurden.
Das Urteil des UK Supreme Courts gegen Assange über den Punkt ob ein schwedischer Staatsanwalt eine „rechtliche Autorität“ (judicial authority) darstellt, hängt an einer beispiellosen und geradezu unglaublichen Beweisführung. Lord Philips schloss aus dem englischen Text des „Europäischen Auslieferungsvertrags“ (EWA), dass         ein schwedischer Staatsanwalt nicht als „judicial authority“ gelten kann, dass aber die französische Version “autorite judiciaire” einen schwedischen Staatsanwalt einschließt. Da beide Texte gültig sind, entschloss sich Lord Philips, den Text in französischer Sprache dem englischen vorzuziehen, eine absolut erstaunliche Entscheidung, da man davon ausgehen kann, dass die britischen Verhandler dieses Vertrags mit dem englischen Text gearbeitet haben, ebenso wie die Minister und das Parlament, das ihn ratifizierte.
Ich habe mir das nicht ausgedacht – Sie können Philips erstaunliches Stück linguistischer Gymnastik in seinem Urteil finden (Seite 9, Paragraph 21)    Es ist undenkbar, das so etwas gegenüber jemand anderem als Julian Assange getan würde, und wenn dann wäre der Aufschrei der Medien, wie man denn französischen Begriffe und somit die französische Rechtstradition bevorzugen können, ohrenbetäubend gewesen. Aber angesichts der offenen staatlichen Feindseligkeit gegen Assange ging das alles ganz ruhig über die Bühne und danach wurde das Gesetz geändert um zu verhindern, das so etwas jemand anderem geschieht.“

Nachdem schwedische Staatsanwaälte 2017 in der ecuadorianischen Botschaft mit Assange gesprochen hatten, wurde der Fall und der Auslieferungsantrag zu den Akten gelegt – um jetzt nach seiner Verhaftung wieder aufgenommen zu werden, unter anderem auf Drängen britischer Behörden, die freilich nach der Gesetzesänderung jetzt einen richterlichen Beschluss erwarten. Den hat die schwedische Staatsanwaltschaft nun Mitte Mai 2019 bei einem Gericht beantragt und das Verfahren um die Entscheidung, ob jetzt ein europäischer Haftbefehl ausgestellt wird oder nicht, gibt Assange die Möglichkeit, gegen die Vorwürfe, die er energisch abstreitet, gerichtlich vorzugehen. Doch seinem schwedischen Anwalt wird im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, in dem Julian Assange festgehalten wird, kein Zugang zu seinem Mandanten gestattet. Am 3. Juni dann lehnte das schwedische Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, einen Haftbefehl auszustellen. Eine Auslieferung nach Schweden droht Julian Assange nun nicht mehr.”

2 Comments

  1. Übernächstes Jahr sollen die Prozesse gegen fünf Langzeit-Folteropfer beginnen, die der US-Staatsapparat als 9/11-Drahtzieher betrachtet,
    https://www.welt.de/politik/article199477912/Anschlaege-auf-USA-Prozess-gegen-9-11-Verschwoerer-soll-2021-beginnen.html

    Darunter Khaled Scheich Mohammed, der in seiner bisher 16-jährigen “U-Haft” unzählige Male dem hinrichtungsähnlichen Waterboarding unterzogen worden war, bis er um seine baldige (richtige) Hinrichtung bettelte.

    Ramzi Binalshib soll verhandlungsunfähig bzw. unzurechnungsfähig sein – bereits seit mindestens 2009, wie die Süddeutsche 2013 berichtete,
    https://www.sueddeutsche.de/politik/terror-von-9-11-angeklagter-binalshibh-soll-unzurechnungsfaehig-sein-1.1852118
    Den Anklägern muss das irgendwie schnuppe gewesen sein, denn nach einem zuvor schon gescheiterten Prozessauftakt starteten sie 2012 (=laut Wikipedia zu KSM) einen neuen Anlauf: “Mehr als drei Jahre nach Unterbrechung des Prozesses wurde dieser am 5. Mai 2012 gegen Chalid sowie Ramzi Binalshibh, Mustafa Ahmed al-Hausaui, Ali Abdel Asis Ali und Walid bin Attasch formell mit der Verlesung der Anklage vor einem Militärtribunal in Guantánamo wiederaufgenommen.”

    Wie und warum genau der 2012 “fortgesetzte” Prozess erneut stoppte, unterliegt vermutlich der militärischen Geheimhaltung. Laut WELT fanden seit 2012 “lediglich Voranhörungen zur Vorbereitung des Prozesses statt”. Und man befürchtet wohl allen Ernstes einen überstürzten Prozessbeginn, denn “das jetzt offenbar von dem Richter festgesetzte Datum für den Prozessbeginn bezeichneten mehrere Anwälte der Verteidigung bereits als unrealistisch”. Als Grund erfährt man (jedenfalls aus der WELT) nur einen Punkt, es “sei das Lager in Guantánamo für einen Prozess von dieser Größe nicht geeignet”.
    Die neuen WTC 1, 4 und 3 sind gebaut, WTC 2 soll erst 2021 fertig sein – da muss man wohl Verständnis haben, dass für die “Wohnheime” der WTC-Killer erst nach 20 Jahren Geld übrig sein wird und die gerichtliche Gerechtigkeit noch etwas länger dauern wird.

    Das abzuurteilende Menschenmaterial scheint dagegen wohl (wieder) in prozesstauglichem Zustand zu sein; der “Kuraufenthalt” in Guantanamo war demnach erfolgreich!

    Wenn die Guantanamo-Haft der fünf armen Schweine nicht eine Fake-News-Show für die Welt-Öffentlichkeit ist (was durchaus denkbar wäre), dann befinden wir uns vermutlich in der stalinistischen Spätphase des neoliberalen US-Hegemonialismus. “Qualitäts-Journalisten” an den MSM-Futtertrögen wissen daher, dass sie stillhalten sollten, auch wenn einer der ihren in die Fänge des amerikanischen GULAG gerät. Schauprozesse vertragen keine Kritik, Assange ist verloren.

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