Über Gaby Webers Recherchen zur “Operation Geschäftsfreund” der Regierung Adenauer, bei der es um die Finanzierung der israelischen Atomwaffenproduktion durch Deutschland ging, schrieb hier vor einem Jahr:
“Dass der Chef-Manager des Holocaust, Adolf Eichmann, nicht 1960 nach jahrelanger Fahndung des israelischen Mossad in Argentinien gekidnappt werden mußte, sondern sein Aufenthaltsort und sein Job bei Mercedes Benz Argentinien, den er 1951 angetreten hatte, u.a. der “Organisation Gehlen” (BND-Vorläufer) und der CIA lange bekannt waren, ist dank der langjährigen Recherchen von Gaby Weber mittlerweile kein Geheimnis mehr (hier ihre Videodokumentation “Desinformation – Ein Lehrstück über unerwünschte Geschichte”). Dass bei dieser Deckung des NS-Verbrechers durch deutsche Dienste die “Operation Geschäftsfreund” eine Rolle gespielt haben könnte – die diskrete Forderung von Staatschef Ben Gurion an Adenauer, die israelische Atomwaffenproduktion mit 2 Milliarden Mark zu fördern um im Gegenzug vor Enthüllungen der NS-Verstrickung seines Kanzleramtschefs Globke verschont zu bleiben – ist wahrscheinlich ein Grund dafür, dass immer noch Teile der Eichmann,- und BND-Akten aus den 1950er Jahren geheim gehalten werden, deren komplette Freigabe Gaby Weber seit Jahren einklagt.”
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht dazu entschieden und die Klage wegen einer Formalie abgewiesen: statt das Bundesarchiv hätte Gaby das Kanzleramt verklagen müssen. Zwar ist das Bundesarchiv die für alte Regierungsakten zuständige Institution, aber es verfügt nicht über alle “Geschäftsfreund”-Akten, die in Parteistiftungen und den Archiven der Deutschen Bank “privatisiert” sind. Vor dem Verwaltungsgericht hatte Gaby Weber geklagt, das Bundesarchiv zur Beschaffung dieser eigentlich ihm gehörenden Akten zu verpflichten – vergeblich. Da kann man nichts machen, meinten jetzt die Verfassungsrichter, die ich bisher noch immer für die letzte Bastion für Gerechtigkeit gehalten habe. Aber dieses Urteil ist dann doch sehr merkwürdig:
“Insbesondere erstreckt sich der Informationszugangsanspruch von vornherein nicht auf Dokumente, die eine informationspflichtige Stelle für die Erfüllung ihrer Aufgaben zwar beschaffen könnte oder auch müsste, sich aber nicht beschafft hat.”
Wenn das Bundesarchiv die Akten eigentlich also haben müsste, aber nicht hat… dann sind und bleiben sie einfach weg ? Das kann und darf ja wohl nicht sein! Das sah wohl auch das Verfassungsgericht eigentlich so und wies darauf hin, dass staatliche Akten auch dann staatliche Akten sind, wenn sie bei einer privaten Stiftung liegen und dass die Bundesrepublik als Eigentümer die Herausgabe verlangen kann. Weil sie das in diesem Fall nicht tut, ist die Klägerin nun erneut an die Verwaltungsgerichte verwiesen um dies gerichtlich durchzusetzen – was viele weitere Jahre dauern wird. Über ihren seit Jahrzehnten während Kampf um Akten hat Gaby Weber jetzt einen kleinen Film gemacht:








Trump geht greift man unbedenklich auf tatsächlich faschistoide Methoden zurück.