Über die Klage der beleidigten Pre$$titute Josef Joffe gegen das Kabarett “Die Anstalt” hatten wir vor zwei Jahren mit der gebührenden Verachtung berichtet. Der transatlantische Großschurnalist hatte auf Unterlassung geklagt, weil sich die Satiriker bei der Anzahl der Lobbyorganisationen, denen er angehört, auf einer Schautafel verzählt hatten. Das Landgericht Hamburg sah in dieser Ungenauigkeit nur einen unwesentlichen Fehler und lehnte das Ansinnen ab, denn dass Joffe bis zur Halskrause im Auspuff neo-liberaler Think-Tanks steckt läßt sich nicht bestreiten.
Und soeben kommt ein Ticker rein, der bestätigt, dass anders als auf hochdekorierte Journalistendarsteller auf unseren hohen Gerichte doch noch halbwegs Verlass ist:
“Zeit”-Journalisten scheitern vor BGH in Streit mit Satireformat “Die
Anstalt”
Karlsruhe (AFP) – Der Herausgeber der Wochenzeitung “Die Zeit”, Josef
Joffe, und der “Zeit”-Journalist Jochen Bittner sind mit
Unterlassungsklagen gegen die ZDF-Satiresendung “Die Anstalt” endgültig
gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag
weitgehend ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Gestritten wurde über
Angaben zur Mitgliedschaft in Lobbyorganisationen. (Az. VI ZR 561/15 und
VI ZR 562/15)In der Sendung vom 29. April 2014 war die Frage der Unabhängigkeit von
Journalisten beim Thema Sicherheitspolitik thematisiert worden. Dabei
wurde angegeben, Joffe sei Mitglied, Vorstand oder Beirat in acht und
Bittner in drei entsprechenden Lobbyorganisationen. Laut BGH stimmten
die Angaben zu den Interessenkonflikten wegen unstreitiger
Mitgliedschaften in Lobbyorganisationen grundsätzlich. Dass eine
Schautafel dazu fehlerhaft gewesen sei, spiele in einer satirischen
Sendung keine entscheidende Rolle.Laut BGH muss in einem satirischen Fernsehbeitrag zudem beachtet werden,
“welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen
Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten
Eindrücke ankommt”. Der Sendung lasse sich deshalb im Wesentlichen nur
die Aussage entnehmen, es bestünden “Verbindungen zwischen den Klägern
und in der Sendung genannten Organisationen”. Diese Aussage sei zutreffend.
UPDATE: Fachanwalt Markus Kompa hat die Sache hier und hier im Detail analysiert.




