Mit “Schmähkritik” kenne ich mich ein wenig aus, weil ich als Redakteur der taz etliche solcher Verfahren erlebt habe – und die allermeisten wurden im Sinne der Presse,- Meinungs,- und Kunstfreiheit entschieden. Ein bahnbrechendes Urteil erstritt die taz 2002 gegen Kai Diekmann, dem Gerhard Henschel in der Zeitung eine Penisverlängerung angedichtet hatte – eine eindeutige Schmähung, für die anderen Person mit Sicherheit ein Schmerzensgeld zugesprochen worden wäre. Ein “Bild”-Chef freilich, dessen Blatt permanent den Privat,- und Intimbereich von Menschen zur Schau stellt, müsse selbst eine solche Schmähung hinnehmen, befand das Gericht. Der Rennrodler Georg Hackl dagegen konnte ein Schmerzensgeld einstreichen, nachdem Wiglaf Drostein ihn in der taz als “rasende Weisswurst, der das Resthirn in die Kufen gerutscht ist” bezeichnet hatte; auch Thilo Sarrazin wurden 20.000 Euro für den Schmerz zugesprochen, dass er in der taz als “lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur” porträtiert worden war, “dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.
In diesen Fällen sahen die Gerichte die Grenzen der Satire überschritten und die Betroffenen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt – und wäre Erdogan deutscher Staatsbürger könnte auch er für die “Ziegenficker”-Zeilen erfolgreich Schmerzensgeld erstreiten. Als Sultan der Türkei kann er das aber nicht – gäbe es da nicht ein Relikt im deutschen Strafgesetzbuch, den § 103, der die Ehre ausländischer Staatsoberhäupter besonders schützt. Wobei die Verfolgung von Verstößen gegen diesen Paragraphen nicht automatisch durch Strafanzeige, sondern nur durch “Ermächtigung” der Regierung erfolgt, was die eher läppischen Verse jetzt zur internationalen Affäre macht. Dass der sogenannte Schah-Paragraph zuletzt nach dem “regime change” im Iran in den 1960ern Anwendung fand, als sich ein von US-Gnaden installierter Diktator, Schah Reza Pahlewi, von hiesigen Karrikaturen ehrverletzt fühlte, jetzt gestrichen werden soll, ist zwar überfällig. Anderseits füllt Erdogan als vom Westen gehätschelter Autokrat und IS-Unterstützer die seit dem Abgang des Schah-Regimes verwaiste Rolle auch ziemlich genau aus – es würde also schon passen. Ein paar Salafisten-Könige, die hier gern als Kopf-ab-Muftis und Kamel-Schänder verspottet werden, hätten auch noch Chancen auf Schmerzensgeld.
Was man ansonsten über die Affäre wissen muß, hat Antonia Baum wunderbar eingefangen:
“Ein bezahlter Rebell wird von einer Institution, die ihn bezahlt und als Rebell installiert hat, gemaßregelt, nachdem dieser, mit Ansage, etwas falsch gemacht hat, das man in der Bundesrepublik Deutschland nicht falsch machen soll. Woraufhin die Regierung öffentlich sagt, dass jener Rebell da wirklich etwas falsch gemacht habe, die Staatsanwaltschaft, weil er mutmaßlich etwas falsch gemacht hat, aktiv wird und die Presse von ihrer Pressefreiheit Gebrauch macht, indem sie darüber streitet, ob der Rebell nun tatsächlich etwas falsch gemacht hat. Und die jungen Menschen Deutschlands (die Zielgruppe des ZDFs) zusätzlich und für nur 17,50 Euro das für das Erwachsenwerden so wichtige Gefühl geschenkt bekommen, ihnen stehe ein echter Rebell vor. Es läuft alles einwandfrei hier.”