Religiöse Fundamentalisten – evangelikale Christen im Westen und fanatische Moslems oder durchgeknallte Thora-Orthodoxe im Osten – sind schon seit einiger Zeit auf dem Vormarsch. Dass der irrationale Talibanismus jetzt aber auch im deutschen Bundestag Einzug hält, ist eine relativ neue Erscheinung:
“Sie dürfen nicht übersehen, dass der Beschneidungsbefehl in der jüdischen Religion und im islamischen Glauben fundamental ist. Die Begründung des Bundes Gottes mit dem Volk Israel und Abraham in Genesis 17 beginnt mit dem Befehl an Abraham, die Kinder des Volkes Israel zu beschneiden, sobald sie acht Tage alt sind….Es handelt sich um den ersten Befehl Gottes, der für diese Religion gilt, und er ist das Fundament des Glaubens aller abrahamitischen Religionen. Damit hat er einen sehr hohen Stellenwert. Ein Verbot der Beschneidung jüdischer und muslimischer Kinder würde faktisch bedeuten: Jüdisches Leben und islamisches Leben sind in Deutschland auf Dauer legal so nicht möglich.”
So der Rechtsexperte der Grünen, Volker Beck, diese Woche im Bundestag in seinem Plädoyer, die Körperverletzung von Kindern zugunsten freier Religionsausübung auch weiterhin zuzulassen. Beschneidungsbefehl ist nun mal Beschneidungsbefehl und wenn der Führer (“Gott”) befiehlt muß gefolgt werden. Da müssen Grundgesetz, Menschenrechte und Menschenverstand einfach zurückstehen.
Wer da den Taliban trapsen hört liegt sicher nicht falsch – und wohin es führt, wenn sich Recht und Gesetz den Buchstaben von Glaubensvorschriften unterordnen kann man sich ausmalen: auch Beschneidung der Klitoris, Mißbrauch von Kindern, Verbrennung von Witwen, Tötung von Homosexuellen und viele weitere Perversionen sind aus “Befehlen” von Religionen ableitbar – und dennoch hierzulande strafbar, weil auch die “freie Religionsausübung” ihre Grenzen hat. Wo diese zu ziehen ist hat das Bundesverfassungsgericht etwa in einem Urteil 2003 festgehalten, bei dem es um eine weitaus harmloseres Religionsritual als das Herumschnippeln an Kinderpenissen ging: der Musiker Hans Söllner hatte als Angehöriger der Rastafari-Religion eine Anbaugenehmigung für Cannabis eingeklagt. Auch wenn es unbestritten ist, dass der Cannabisgenuß für Rastafaris ein grundsätzliches Fundament ihrer Religionsausübung darstellt, entschied das höchste Gericht, dass “auch unter Berücksichtigung dieser grundrechtlichen Position ein Anspruch des Klägers auf die Erlaubnis aber nicht gegeben (sei). Die Glaubensfreiheit werde durch kollidierendes Verfassungsrecht beschränkt. Das Betäubungsmittelgesetz verfolge den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, vor Betäubungsmittelabhängigkeit zu bewahren.”
Legen die Verfassungsrichter in Sachen Beschneidung denselben Maßstab an könnte es eng werden für die muslimischen und jüdischen Freunde blutiger Rituale, denn dass die körperliche Unversehrtheit – “die menschliche Gesundheit des Einzelnen” – durch diesen Einschnitt irreversibel geschädigt werden kann, steht außer Frage. Um solchen Schädigungen vor allem von Kindern Einhalt zu gebieten wurde in Deutschland unter anderem die Prügelstrafe abgschafft. Dass die körperliche Züchtigung von Schutzbefohlenen eine jahrtausendealte Tradition aufweisen kann und einige Eltern immer noch glauben, durch Schläge das Kindeswohl zu fördern hat den Gesetzgeber nicht daran gehindert, derlei Praktiken unter Strafe zu stellen. Und dasselbe hätte auch für die archaische Tradition der Beschneidung zu gelten, die in grauer Vorzeit von einigen Stammesführern ihren Wüstenvölkern aus durchaus praktischen Gründen verordnet wurde: Sand unter der Vorhaut juckt. Ebenfalls praktischer Hygiene geschuldet war die Vorschrift, Schlachttiere durch Ausbluten zu töten, was in Ermangelung von Kühlmöglichkeiten eine bessere Haltbarkeit versprach – und hierzulande mittlerweile – und im Zeitalter von Kühlhäusern zu Recht – vom Tierschutzgesetz verboten ist. Wenn die Ausübung einer Religion nur durch derart archaische Rituale möglich ist, hat sie in einem aufgeklärten, säkularen Rechtsstaat nichts zu suchen – bzw. ist gezwungen ihre Praktiken und Vorschriften zu reformieren. Hätten die Christen ihr archaisches Waterboarding nicht längst durch ein paar symbolische Wassertropfen ersetzt wären Taufen eine strafbare Körperverletzung. Von Muslimen und Juden zu fordern, ihre kinderschänderischen und tierquälerischen Rituale zu reformieren und durch symbolische Akte zu ersetzen, wenn sie ihrer Religion statt irgendwo in der Wüste im Deutschland des 21. Jahrhunderts nachgehen wollen, scheint da nicht zu viel verlangt.
P.S.: Ein Glück nur, dass von einer Illegalisierung der Beschneidung außer muslimischen auch jüdische Gläubige betroffen sind; nicht auszudenken, was an der islamophoben Propagandafront los wäre wenn allein noch die Muslime diesem brutalen Ritual frönen würden.
Libor ( “London Interbank Offered Rate”) wird der Zinssatz genannt, zu dem sich Banken untereinander Geld leihen. Er wird unter den 16 größten Banken jeden Morgen ermittelt: sie teilen dem britischen Bankenverband BBA die Zinssätze mit, zu denen sie sich Darlehen geben würden, die vier höchsten und die vier niedrigsten Gebote werden gestrichen und aus dem Durchschnitt der restlichen Gebote der Tageskurs ermittelt. Auf dem Libor basieren weltweit Finanzprodukte und Transaktionen mit einem Volumen von mehr 360 Billionen Dollar. Laut einer in New York eingreichten Klage kleinerer Banken und Investoren haben die 16 Großbanken – darunter die üblichen “To Big To Fail”-Verdächtigen einschließlich Deutscher Bank und West LB – zwischen 2005 und 2011 den Libor durch falsche Mitteilungen an den Bankverband
Am 17. Oktober 2001 erhielt das „Whitney Museum of American Art“ in New York den Anruf einer Agentin des FBI. Sie fragte nach einer Reproduktion der großformatigen Zeichnung des Künstlers 